* Die Höchstleistung entspricht dem auf dem Prüfstand homologierten Wert, gemäß den geltenden Bestimmungen der EU-Verordnung (Richtlinie 1999/99/EG).
Gewichte und Anhängelasten (in kg) - BENZINMOTOREN
Die Werte für Gesamtzuggewicht und Anhängelasten gelten für eine maximale Höhenlage 1000 Metern; die aufgeführte Anhängelast ist in Schritten von weiteren 1000 Metern um jeweils 10 % zu reduzieren.
Seitens des Herstellers ist beim Fahren mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von max. 100 km/h zulässig (zusätzlich ist jedoch die geltende gesetzliche Regelung in Ihrem Land zu beachten).
Hohe Außentemperaturen können, zum Schutz des Motors, zu einem Leistungsabfall des Fahrzeugs führen. Verringern Sie bei Außentemperaturen über 37 C die Anhängelast.
* Das Gewicht im fahrbereiten Zustand ist gleich dem Leergewicht + Fahrer (75 kg).
** Der hier deklarierte Maximal-Wert für die gebremste Anhängelast kann nur bei Teilbeladung des Zugfahrzeugs genutzt werden. Dies ist bedingt durch die jeweilige Höhe des zulässigen Gesamtzuggewichts. Bei jedem Beladungszustand gilt, dass die Summe aus tatsächlichem Gewicht des Zugfahrzeugs und tatsächlicher Anhängelast das zulässige Gesamtzuggewicht nicht überschreiten darf. Achtung, das Fahren mit Anhänger kann bei einem gering beladenen Zugfahrzeug dessen Straßenlage beeinträchtigen.
Die Werte für Gesamtzuggewicht und Anhängelasten gelten für eine maximale Höhenlage 1000 Metern; die aufgeführte Anhängelast ist in Schritten von weiteren 1000 Metern um jeweils 10 % zu reduzieren.
Seitens des Herstellers ist beim Fahren mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von max. 100 km/h zulässig (zusätzlich ist jedoch die geltende gesetzliche Regelung in Ihrem Land zu beachten).
Hohe Außentemperaturen können, zum Schutz des Motors, zu einem Leistungsabfall des Fahrzeugs führen. Verringern Sie bei Außentemperaturen über 37 C die Anhängelast.
* Das Gewicht im fahrbereiten Zustand ist gleich dem Leergewicht + Fahrer (75 kg).
** Der hier deklarierte Maximal-Wert für die gebremste Anhängelast kann nur bei Teilbeladung des Zugfahrzeugs genutzt werden. Dies ist bedingt durch die jeweilige Höhe des zulässigen Gesamtzuggewichts. Bei jedem Beladungszustand gilt, dass die Summe aus tatsächlichem Gewicht des Zugfahrzeugs und tatsächlicher Anhängelast das zulässige Gesamtzuggewicht nicht überschreiten darf. Achtung, das Fahren mit Anhänger kann bei einem gering beladenen Zugfahrzeug dessen Straßenlage beeinträchtigen.
Motoren und Getriebe - DIESELMOTOREN
* Die Höchstleistung entspricht dem auf dem Prüfstand homologierten Wert, gemäß den geltenden Bestimmungen der EU-Verordnung (Richtlinie 1999/99/EG).
* Die Höchstleistung entspricht dem auf dem Prüfstand homologierten Wert, gemäß den geltenden Bestimmungen der EU-Verordnung (Richtlinie 1999/99/EG).
** Für BELGIEN
Gewichte und Anhängelasten (in kg) - DIESELMOTOREN
Die angegebenen Werte für Gesamtzuggewicht und Anhängelasten gelten für eine maximale Höhenlage von 1000 Metern; die aufgeführte Anhängelast ist in Schritten von weiteren 1000 Metern um jeweils 10 % zu reduzieren.
Seitens des Herstellers ist beim Fahren mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von max. 100 km/h zulässig (zusätzlich ist jedoch die geltende gesetzliche Regelung in Ihrem Land zu beachten).
Hohe Außentemperaturen können, zum Schutz des Motors, zu einem Leistungsabfall des Fahrzeugs führen. Verringern Sie bei Außentemperaturen über 37 C die Anhängelast.
* Das Gewicht im fahrbereiten Zustand ist gleich dem Leergewicht + Fahrer (75 kg).
** Der hier deklarierte Maximal-Wert für die gebremste Anhängelast kann nur bei Teilbeladung des Zugfahrzeugs genutzt werden. Dies ist bedingt durch die jeweilige Höhe des zulässigen Gesamtzuggewichts. Bei jedem Beladungszustand gilt, dass die Summe aus tatsächlichem Gewicht des Zugfahrzeugs und tatsächlicher Anhängelast das zulässige Gesamtzuggewicht nicht überschreiten darf. Achtung, das Fahren mit Anhänger kann bei einem gering beladenen Zugfahrzeug dessen Straßenlage beeinträchtigen.
Die angegebenen Werte für Gesamtzuggewicht und Anhängelasten gelten für eine maximale Höhenlage von 1000 Metern; die aufgeführte Anhängelast ist in Schritten von weiteren 1000 Metern um jeweils 10 % zu reduzieren.
Seitens des Herstellers ist beim Fahren mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von max. 100 km/h zulässig (zusätzlich ist jedoch die geltende gesetzliche Regelung in Ihrem Land zu beachten).
Hohe Außentemperaturen können, zum Schutz des Motors, zu einem Leistungsabfall des Fahrzeugs führen. Verringern Sie bei Außentemperaturen über 37 C die Anhängelast.
Das Gewicht im fahrbereiten Zustand ist gleich dem Leergewicht + Fahrer (75 kg).
Der hier deklarierte Maximal-Wert für die gebremste Anhängelast kann nur bei Teilbeladung des Zugfahrzeugs genutzt werden. Dies ist bedingt durch die jeweilige Höhe des zulässigen Gesamtzuggewichts. Bei jedem Beladungszustand gilt, dass die Summe aus tatsächlichem Gewicht des Zugfahrzeugs und tatsächlicher Anhängelast das zulässige Gesamtzuggewicht nicht überschreiten darf. Achtung, das Fahren mit Anhänger kann bei einem gering beladenen Zugfahrzeug dessen Straßenlage beeinträchtigen.
Die angegebenen Werte für Gesamtzuggewicht und Anhängelasten gelten für eine maximale Höhenlage von 1000 Metern; die aufgeführte Anhängelast ist in Schritten von weiteren 1000 Metern um jeweils 10 % zu reduzieren.
Seitens des Herstellers ist beim Fahren mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von max. 100 km/h zulässig (zusätzlich ist jedoch die geltende gesetzliche Regelung in Ihrem Land zu beachten).
Hohe Außentemperaturen können, zum Schutz des Motors, zu einem Leistungsabfall des Fahrzeugs führen. Verringern Sie bei Außentemperaturen über 37 C die Anhängelast.
* Das Gewicht im fahrbereiten Zustand ist gleich dem Leergewicht + Fahrer (75 kg).
** Der hier deklarierte Maximal-Wert für die gebremste Anhängelast kann nur bei Teilbeladung des Zugfahrzeugs genutzt werden. Dies ist bedingt durch die jeweilige Höhe des zulässigen Gesamtzuggewichts. Bei jedem Beladungszustand gilt, dass die Summe aus tatsächlichem Gewicht des Zugfahrzeugs und tatsächlicher Anhängelast das zulässige Gesamtzuggewicht nicht überschreiten darf. Achtung, das Fahren mit Anhänger kann bei einem gering beladenen Zugfahrzeug dessen Straßenlage beeinträchtigen.
*** Für BELGIEN
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