Um das Fahrzeug sicher zu führen, ist es notwendig, dass Sie sich vorher mit dem Fahrzeug und seiner Ausstattung vertraut gemacht haben.
VORSICHT
Während der Fahrt müssen alle Insassen ordnungsgemäß angeschnallt sein. Detaillierte Informationen zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Sicherheitsgurte finden Sie im Kapitel 3, Abschnitt "Sicherheitsgurte".
Achten Sie vor dem Anfahren (vorwärts & rückwärts) auf Personen, insbesondere auf Kinder, die sich in der Nähe Ihres Fahrzeugs aufhalten.
VORSICHT - Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen
Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol ist gefährlich. Alkoholisierte Fahrer verursachen eine überaus große Anzahl tödlicher Unfälle. Selbst geringer Alkoholkonsum reduziert die Reflexe und die Fähigkeit, Situationen zu erkennen und zu beurteilen. Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen ist mindestens so gefährlich, wenn nicht sogar gefährlicher, als das Fahren unter Alkoholeinfluss.
Unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen vergrößert sich das Risiko, einen schweren Verkehrsunfall herbeizuführen, erheblich.
Führen Sie kein Fahrzeug, wenn Sie Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben. Lassen Sie auch keine Person an das Steuer, die Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat. Lassen Sie sich nur von einer vertrauten Person fahren oder wählen Sie alternativ ein Taxi
VORSICHT
Wenn Sie das Fahrzeug mit laufendem Motor parken oder anhalten, achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht für längere Zeit auf das Gaspedal treten. Dies könnte zu einer Überhitzung des Motors oder der Abgasanlage führen und einen Brand verursachen.
Toyota RAV4. Ändern der eingestellten Geschwindigkeit
Betätigen Sie den Hebel, bis die gewünschte Geschwindigkeit eingestellt ist.
Geschwindigkeit erhöhen
Geschwindigkeit verringern
Feineinstellung: Bewegen Sie den
Hebel kurz ...
Toyota RAV4. Starten des Motors
Automatikgetriebe oder Multidrive (Ottomotor)
Stellen Sie sicher, dass die Feststellbremse betätigt ist.
Stellen Sie sicher, dass sich der Schalt-/Wählhebel in Stellung "P"
bef ...