Das Fahrzeug ist mit Radarsensoren (hinten) ausgerüstet. Die Radarsensoren (hinten) werden ebenfalls von den folgenden Systemen verwendet.
Die Radarsensoren (hinten) tasten die von einem vorausfahrenden Fahrzeug oder einem Hindernis refl ektierten Radiowellen ab, die vom Radarsensor abgestrahlt werden.
Die Radarsensoren (hinten) sind im hinteren Stoßfänger auf der linken und rechten Seite eingebaut.
Halten Sie den hinteren Stoßfänger in der Nähe der Radarsensoren (hinten) immer sauber, um einen normalen Betrieb der Radarsensoren (hinten) sicherzustellen. Bringen Sie keine Gegenstände, wie Kleber an.
Siehe Hinweis zur Fahrzeugpfl ege auf Seite 6-61 .
VORSICHT
Durch einen starken Schlag auf den hinteren Stoßfänger können Systemstörungen verursacht werden. Schalten Sie das System sofort aus und lassen Sie das Fahrzeug von einem autorisierten Mazda-Vertragshändler überprüfen.
HINWEIS
Die Erfassungsfähigkeit der Radarsensoren (hinten) ist begrenzt. In den folgenden Fällen kann die Erfassung beeinträchtigt werden, so dass Systemstörungen auftreten können.
Unter den folgenden Umständen können die Radarsensoren (hinten) Gegenstände nicht oder nur schwierig erfassen.
Bei der Auslieferung ist die Ausrichtung der Radarsensoren (hinten) für jedes Fahrzeug im beladenen Zustand eingestellt, so dass die Radarsensoren (hinten) die sich nähernden Fahrzeuge richtig erfassen können. Falls sich die Ausrichtung der Radarsensoren (hinten) aus irgendeinem Grund geändert hat, muss das Fahrzeug von einem autorisierten Mazda-Vertragshändler überprüft werden.
Wenden Sie sich für Reparaturen oder zum Austausch der Radarsensoren (hinten), für eine Reparatur des Stoßfängers, der Lackierung oder Austausch von Teilen in der Nähe der Radarsensoren an einen autorisierten Mazda-Vertragshändler.
Schalten Sie das System beim Ziehen eines Anhängers oder wenn ein Zubehör, wie ein Fahrradträger an der Fahrzeugrückseite installiert ist, aus. Die Radiowellen, die vom Radarsensor ausgestrahlt werden, können sonst blockiert werden und Systemstörungen verursachen.
Die Radarsensoren unterliegen den geltenden Radiowellengesetzen im zugelassenen Land. Falls das Fahrzeug im Ausland betrieben wird, ist es möglich, dass eine Zulassung des betreffenden Landes erforderlich ist.
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